Rahden, Espelkamp und Stemwede müssen wahrscheinlich demnächst mehr Geld für ihre Musikschulen einplanen. Im heutigen Rat der Stadt Rahden geht es um Honorarverträge von zehn Lehrkräften des Zweckverbandes, dem die drei Kommunen angehören. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts, dass vorschreibt, wie mit Honorarlehrkräften umgegangen werden muss. Sie dürfen als solche nicht in die Musikschule eingegliedert sein.
Rahden, Espelkamp und Stemwede überlegen jetzt, ob sie die zehn Lehrkräfte komplett oder teilweise fest anstellen. Möglich wäre auch sie zu entlassen. Das würde aber dazu führen, dass das Unterrichtsangebot schrumpft.